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   BVerwG, 15.12.1988 - 5 C 9.85   

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BVerwG, 15.12.1988 - 5 C 9.85 (https://dejure.org/1988,499)
BVerwG, Entscheidung vom 15.12.1988 - 5 C 9.85 (https://dejure.org/1988,499)
BVerwG, Entscheidung vom 15. Dezember 1988 - 5 C 9.85 (https://dejure.org/1988,499)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Berufung - Revisionszulassung - Rechtsmittelbelehrung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 81, 81
  • NJW 1990, 267 (Ls.)
  • MDR 1990, 304
  • NVwZ 1989, 1057
  • FamRZ 1989, 678
  • DVBl 1989, 410
 
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Wird zitiert von ... (53)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 12.06.1986 - 5 C 48.84

    Ausbildungsförderung im Fall der Anerkennung erhöhten Grundbedarfs für auswärtige

    Auszug aus BVerwG, 15.12.1988 - 5 C 9.85
    Er betrifft vielmehr persönliche und familiäre Gegebenheiten, die sich in ihren Auswirkungen auf das Ausbildungsverhältnis von den oben angeführten Beispielen nicht unterscheiden und daher bei der Anwendung des § 12 Abs. 2 Satz 2 BAföG ebenfalls außer Betracht bleiben müssen (vgl. BVerwGE 74, 260 [BVerwG 12.06.1986 - 5 C 48/84]).

    Sind schon bei der Entscheidung, ob der Auszubildende den erhöhten Bedarf für eine auswärtige Unterbringung beanspruchen kann, Härtefälle über die abschließende Regelung in § 12 Abs. 3 BAföG hinaus nicht berücksichtigungsfähig (vgl. BVerwGE 74, 260 [BVerwG 12.06.1986 - 5 C 48/84]), dann können Auszubildende, die sich auf solche Härtefälle berufen, bei der von denselben Anforderungen abhängigen Entscheidung über die Leistung von Ausbildungsförderung dem Grunde nach ebenfalls nicht privilegiert werden.

  • BVerwG, 13.01.1971 - V C 53.70

    Gewährung von Kriegsgefangenenentschädigung - Wiedereinsetzung in den vorigen

    Auszug aus BVerwG, 15.12.1988 - 5 C 9.85
    Die Anwendung des § 58 Abs. 2 VwGO setzt einen derartigen Kausalzusammenhang nicht voraus (vgl. auch BVerwGE 37, 85 [BVerwG 13.01.1971 - V C 53/70]).
  • BVerfG, 21.06.1977 - 2 BvR 308/77

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Unanfechtbarkeit eines die Ablehnung

    Auszug aus BVerwG, 15.12.1988 - 5 C 9.85
    Außerdem darf der Gleichheitsverstoß im Einzelfall nicht sehr intensiv sein (vgl. BVerfGE 26, 265 [BVerfG 02.07.1969 - 1 BvR 669/64]; 45, 376 [BVerfG 21.06.1977 - 2 BvR 308/77]; BVerwG, Urteil vom 12. Juli 1984 - BVerwG 5 C 133.83 - ).
  • BVerfG, 22.06.1977 - 1 BvL 2/74

    Unfallversicherung

    Auszug aus BVerwG, 15.12.1988 - 5 C 9.85
    Außerdem darf der Gleichheitsverstoß im Einzelfall nicht sehr intensiv sein (vgl. BVerfGE 26, 265 [BVerfG 02.07.1969 - 1 BvR 669/64]; 45, 376 [BVerfG 21.06.1977 - 2 BvR 308/77]; BVerwG, Urteil vom 12. Juli 1984 - BVerwG 5 C 133.83 - ).
  • BVerfG, 24.07.1963 - 1 BvL 11/61

    Waisenrente I

    Auszug aus BVerwG, 15.12.1988 - 5 C 9.85
    Härten und Ungerechtigkeiten für einzelne müssen dabei grundsätzlich in Kauf genommen werden (siehe etwa BVerfGE 17, 1 ; 63, 119 ; BVerwGE 55, 54 [BVerwG 24.11.1977 - 5 C 68/76]).
  • BVerfG, 08.02.1983 - 1 BvL 28/79

    Pflichtbeiträge in Ausfallzeiten

    Auszug aus BVerwG, 15.12.1988 - 5 C 9.85
    Härten und Ungerechtigkeiten für einzelne müssen dabei grundsätzlich in Kauf genommen werden (siehe etwa BVerfGE 17, 1 ; 63, 119 ; BVerwGE 55, 54 [BVerwG 24.11.1977 - 5 C 68/76]).
  • BVerwG, 14.12.1978 - 5 C 49.77

    Auszubildender - Wohnung bei Eltern - Auswärtige Unterbringung - Erreichbare

    Auszug aus BVerwG, 15.12.1988 - 5 C 9.85
    Im Urteil vom 14. Dezember 1978 hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, mit dem genannten Gesetzeszweck unvereinbar wäre die Versagung des erhöhten Bedarfs nach § 12 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BAföG, der, wie oben dargelegt ist, von denselben Anforderungen abhängig ist wie nach § 68 Abs. 2 Nr. 1 BAföG die Leistung von Ausbildungsförderung dem Grunde nach, wenn die Verweisung des Auszubildenden an eine von der elterlichen Wohnung aus erreichbare zumutbare Ausbildungsstätte zu einer wesentlichen Beeinträchtigung der Ausbildung führen würde (BVerwGE 57, 198 [BVerwG 14.12.1978 - 5 C 49/77]).
  • BVerfG, 02.07.1969 - 1 BvR 669/64

    Unterhalt II

    Auszug aus BVerwG, 15.12.1988 - 5 C 9.85
    Außerdem darf der Gleichheitsverstoß im Einzelfall nicht sehr intensiv sein (vgl. BVerfGE 26, 265 [BVerfG 02.07.1969 - 1 BvR 669/64]; 45, 376 [BVerfG 21.06.1977 - 2 BvR 308/77]; BVerwG, Urteil vom 12. Juli 1984 - BVerwG 5 C 133.83 - ).
  • BVerwG, 12.07.1984 - 5 C 133.83

    Beschädigten-Grundrente - Einkommen - Heimkehrerstiftung - Grundrentenbetrag -

    Auszug aus BVerwG, 15.12.1988 - 5 C 9.85
    Außerdem darf der Gleichheitsverstoß im Einzelfall nicht sehr intensiv sein (vgl. BVerfGE 26, 265 [BVerfG 02.07.1969 - 1 BvR 669/64]; 45, 376 [BVerfG 21.06.1977 - 2 BvR 308/77]; BVerwG, Urteil vom 12. Juli 1984 - BVerwG 5 C 133.83 - ).
  • BVerwG, 16.02.1972 - V C 6.71

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 15.12.1988 - 5 C 9.85
    Dies war auch nicht deshalb entbehrlich, weil die Klägerin die erforderliche Zustimmung im Termin vor dem Verwaltungsgericht zu Protokoll erklärt hat (vgl. dazu BVerwGE 39, 314 [BVerwG 16.02.1972 - V C 6/71]).
  • BVerwG, 05.05.1983 - 5 C 13.81

    Wohnen bei den Eltern - Erreichbarkeit einer entsprechenden zumutbaren

  • BVerwG, 24.11.1977 - 5 C 68.76

    Studierender - Wohnung bei Elternteil - Auszubildender - Ausbildungsförderung -

  • BVerwG, 11.12.1986 - 5 C 71.85

    Förderungsvoraussetzungen für Schüler - Vollzugsrahmen

  • BVerfG, 08.12.1970 - 1 BvR 104/70

    Verfassungsmäßigkeit der Aufwertungsausgleichsgesetzes

  • BVerwG, 16.12.1976 - 5 C 48.75
  • BVerwG, 17.05.1983 - 1 C 33.82

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision im verwaltungsgerichtlichen

  • BVerwG, 07.06.2001 - 4 C 1.01

    Verwaltungsprozessrecht; Bauplanungsrecht - Sprungrevision; Zustimmung;

    Es ist zulässig, dass die Zustimmung bereits vor Erlass des Urteils gegeben wird (BVerwG, Urteil vom 15. Dezember 1988 - BVerwG 5 C 9.85 - BVerwGE 81, 81 ; Beschluss vom 25. November 1992 - BVerwG 4 C 16.92 - NVwZ-RR 1993, 219).
  • BSG, 03.07.2013 - B 12 KR 8/11 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden

    Es bedarf nämlich an sich keines Kausalzusammenhangs zwischen fehlerhafter Belehrung und unterbliebenem bzw nicht fristgemäß eingelegtem/erhobenem Rechtsbehelf/Rechtsmittel (vgl zur vergleichbaren Vorschrift in § 58 VwGO BVerwGE 25, 191, 193 f; BVerwGE 37, 85, 86 f; BVerwGE 81, 81, 84; BVerwG, Beschluss vom 24.9.1992 - Buchholz 310 § 58 VwGO Nr. 60; Czybulka in Sodan/Ziekow, VwGO, 3. Aufl 2010, § 58 RdNr 74; Kopp/Schenke, VwGO, 19. Aufl 2013, § 58 RdNr 1; Redeker/von Oertzen, VwGO, 15. Aufl 2010, § 58 RdNr 15a) .
  • BVerwG, 30.04.2009 - 3 C 23.08

    Verwaltungsprozess; Rechtsmittel; Berufung; Berufungszulassung; Zulassung der

    Das dient der Rechtsmittelklarheit; indem § 58 VwGO seine Rechtsfolgen allein an die objektiv feststellbare Tatsache des Fehlens oder der Unrichtigkeit der Belehrung knüpft, gibt die Vorschrift sämtlichen Verfahrensbeteiligten gleiche und zudem sichere Kriterien für das Bestimmen der formellen Rechtskraft an die Hand (vgl. Urteile vom 13. Dezember 1978 - BVerwG 6 C 77.78 - BVerwGE 57, 188 = Buchholz 310 § 58 VwGO Nr. 39 und vom 15. Dezember 1988 - BVerwG 5 C 9.85 - BVerwGE 81, 81 = Buchholz 436.36 § 12 BAföG Nr. 16 S. 7; Kopp/ Schenke, VwGO-Kommentar, 15. Aufl. 2007, § 58 Rn. 1; Meissner, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO-Kommentar, Stand April 2006, § 58 Rn. 6).
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   BVerwG, 08.12.1989 - 5 C 9.85   

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  • Wolters Kluwer

    Festsetzung des Wertes des Gegenstandes einer anwaltlichen Tätigkeit

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   BVerwG, 02.03.1987 - 5 C 9.85   

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  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der Gewährung von Prozesskostenhilfe

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